Kostenfallen

So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone

Daten­au­to­matik, Sonder­ruf­num­mern, Roaming-Ausnahmen, Abo-Fallen: Trotz Allnet-Flat drohen bei Handy-Tarifen zahl­reiche Kosten­fallen. Wir erläu­tern, wie Sie sich vor welcher Falle schützen.
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Wer kennt sie nicht, die Werbung für Mobil­funk­ver­träge: "Smart­phone für 1 Euro", "keine Grund­ge­bühr", "Handy umsonst". So oder so ähnlich finden sich Ange­bote in Zeit­schriften, im Fern­sehen oder im Internet. In der Regel folgen dann hinter den sensa­tio­nellen Preisen diverse Fußnoten mit dem "Klein­ge­druckten".

Damit Sie nicht darauf herein­fallen, zeigen wir Ihnen auf der ersten Seite dieses Ratge­bers typi­sche Tücken in den Ange­boten der Mobil­funk-Provider. Auf der zweiten Seite geht es dann um versteckte Kosten­fallen, die bei der Benut­zung des Handy-Tarifs auftreten können. Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden
Bild: teltarif.de

Handy mit Vertrag: Nach­rechnen hilft

Bei Vertrags­ab­schluss werben viele Anbieter mit Handys und Smart­phones für 1 Euro oder zumin­dest sehr güns­tigen Preisen, doch hier lohnt das Nach­rechnen: Solche Handys werden über die Grund­ge­bühr abbe­zahlt, sodass der sofor­tige Kauf des entspre­chenden Gerätes bei einem freien Händler unterm Strich güns­tiger sein kann - wenn­gleich hier natür­lich die Einmal­zah­lung höher ist.

Gehen Sie bei einem günstig klin­genden Angebot also folgen­der­maßen vor. Multi­pli­zieren Sie den monat­li­chen Hard­ware-Aufpreis mit 24 (Monaten) und addieren Sie die einma­lige Anzah­lung hinzu. Das ist der Preis, den Sie bei diesem Provider für das Gerät bezahlen. Suchen Sie sich dann auf unserer Über­sicht der Preis­ver­gleichs-Portale einen Preis­ver­gleich im Internet und geben Sie dort die Modell­be­zeich­nung des Geräts ein. Wird dort bei einem Händler ein güns­ti­gerer Preis ange­zeigt als der, den Sie gerade berechnet haben, sollten Sie Tarif und Gerät getrennt kaufen.

Ein Rechen­bei­spiel: Ein Handy-Tarif mit Smart­phone kostet 39,99 Euro monat­lich, davon sind 19,99 Euro für den Tarif und 20 Euro für das Handy. Außerdem will der Händler eine einma­lige Anzah­lung von 25 Euro. Für das Handy bezahlen Sie also 24 mal 20 Euro plus einmal 25 Euro, ergibt insge­samt 505 Euro. Liegen bei Online-Händ­lern alle Preise für das Gerät über 505 Euro, ist das ein gutes Angebot. Liegen sie alle darunter, kaufen Sie Smart­phone und Tarif lieber getrennt.

Und den güns­tigsten Handy-Tarif finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.

Verspre­chungen am Telefon nicht einge­halten

Bislang war es gang und gäbe, dass Verbrau­cher sich bei der Hotline ihres Provi­ders ein Angebot einholen wollten - und der Kunden­betreuer schal­tete sofort einen wirk­samen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauf­tragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derar­tigen Vertrag inner­halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wider­rufen. Der Gesetz­geber drehte den Spieß nun aber um: Nach einem neuen Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertrags­zusam­men­fas­sung in Text­form aushän­digen.

War das vor Vertrags­schluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unver­züg­lich nach­geholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Text­form (zum Beispiel per E-Mail) geneh­migen. Hat der Inter­essent diese schrift­liche Einwil­ligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abge­schlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wert­ersatz mehr, falls er bereits Tele­kom­muni­kati­ons­leis­tungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war. Bezahlen Sie also keines­wegs für einen illegal unter­gescho­benen Vertrag.

Daten­au­to­matik nach Verbrauch des Inklusiv-Volu­mens

Bei manchen Smart­phone-Tarifen ist eine Daten­au­to­matik einge­stellt, die bis zu dreimal pro Monat kosten­pflichtig Daten­vo­lumen nach­bucht, wenn das tarif­liche Inklu­siv­vo­lumen verbraucht ist. Wer das nicht möchte, sollte einen Tarif ohne Daten­au­to­matik oder mit abschalt­barer Daten­au­to­matik wählen. Die Daten­au­to­matik kann in der Regel im Online-Kunden­center abge­stellt werden.

Auslands­te­le­fo­nate: Preise prüfen

Für den Aufent­halt mit dem deut­schen Handy im EU-Ausland gilt das EU-Roaming. In den Tarif­übersichten der Mobil­funk-Betreiber finden sich meis­tens erst auf den zweiten Blick Preise für Anrufe von Deutsch­land ins Ausland - denn das zählt nicht als Roaming. Für Tele­fo­nate ins EU-Ausland hat die EU eine Ober­grenze fest­ge­legt. Wer aber ab und an Tele­fo­nate ins außer­eu­ro­päi­sche Ausland führt, sollte auch die betref­fenden Kondi­tionen über­prüfen, da es hier große Unter­schiede gibt. Eine Alter­na­tive ist das Tele­fo­nieren ins Ausland über Smart­phone-Messenger. Alle Möglich­keiten, günstig oder sogar kostenlos ins Ausland zu tele­fo­nieren, haben wir in unserer Über­sicht für güns­tige Auslands­te­le­fo­nate zusam­men­gestellt.

Und auch beim Aufent­halt im außer­eu­ro­päi­schen Ausland gelten je nach Anbieter unter­schied­liche Kondi­tionen für Tele­fo­nate und Daten-Roaming. Wer im Ausland viel tele­fo­nieren oder das mobile Internet nutzen will, für den kann sich die Anschaf­fung einer lokalen Prepaid-Karte im Gast­land oder einer Roaming-SIM lohnen. Mehr zum Tele­fo­nieren im Ausland erfahren Sie in unserem Reise-Ratgeber.

Die Vertrags­wechsel-Tricks

Sie entschließen sich für einen bestimmten Tarif mit einer recht nied­rigen monat­li­chen Grund­ge­bühr. Mit der Zeit merken Sie aber, dass Sie sich von vorn­herein verschätzt haben oder Ihr monat­li­cher Daten-Verbrauch steigt. Ein Tarif­wechsel macht also Sinn - doch Vorsicht: Unter Umständen berechnet Ihnen der Anbieter hierfür eine hohe Wech­sel­ge­bühr. Dass bei einem Tarif­wechsel sofort eine neue 24-mona­tige Lauf­zeit beginnt, ist nicht in jedem Fall erlaubt.

Die von der Bundes­netz­agentur zwischen­zeit­lich gede­ckelte Gebühr für die Portie­rung der Rufnummer wurde inzwi­schen ganz abge­schafft - Endkunden darf für eine Rufnum­mern­por­tie­rung keine Gebühr mehr berechnet werden. Protes­tieren Sie dagegen, falls dafür weiterhin eine Berech­nung erfolgen sollte.

Der Takt bei Prepaid-Karten

Heut­zu­tage sind Tarife mit Allnet-Flats die Regel, es gibt aber immer noch Wenig­te­le­fo­nierer, die eine Prepaid-Karte mit Abrech­nung pro Minute, SMS und Tages­flat fürs mobile Internet benutzen.

Während manches Angebot mit einer Tele­fonie-Abrech­nung im 60/1- oder 60/10-Takt daher­kommt, finden sich bei anderen Anbie­tern auch ungüns­ti­gere Takte, etwa der 60/30-Takt oder der Minuten-Takt, der vor allem kürzere Gespräche erheb­lich verteuert.

Von der teuren Daten-Abrech­nung pro MB haben sich zwar die meisten Prepaid-Anbieter inzwi­schen verab­schiedet, es gibt aber immer noch Prepaid­karten, bei denen durch eine tägliche Buchung einer Tages­flat das Guthaben ganz schnell aufge­zehrt werden kann, wenn keine vier­wöchige Daten-Option gebucht ist und aus Versehen die mobile Internet-Verbin­dung des Smart­phones akti­viert wurde. Im schlimmsten Fall werden 28 Tages­f­lats gebucht, was deut­lich teurer ist als eine Daten­op­tion mit Vier-Wochen-Abrech­nung.

Ende des Vertrages und Kündi­gungs­frist nicht verpassen

Wer gerade einen Vertrag mit 24 Monaten Lauf­zeit abschließt, denkt meis­tens nicht sofort an dessen Ende. Sollten Sie aber: Der Kunde muss natür­lich selbst darauf achten, den Vertrag recht­zeitig zu kündigen, wenn er den Anbieter oder Tarif wech­seln möchte. Wer ganz sicher gehen will, kündigt gleich nach Vertrags­ab­schluss und lässt sich die Kündi­gung schrift­lich bestä­tigen. Der Provider muss im Kunden­center aber auch das späteste Kündi­gungs­datum und das Enddatum des Vertrags nennen.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn nach Ablauf von 24 Monaten Rabatte oder andere Vergüns­ti­gungen wegfallen und die monat­li­chen Kosten ab dem 25. Vertrags­monat steigen. Ist die Mindestver­trags­lauf­zeit des 24-Monats-Vertrags abge­laufen, darf sich dieser aber nicht mehr auto­ma­tisch und unge­fragt um weitere 12 Monate verlän­gern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die recht­zei­tige Kündi­gung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge.

Doch auch wenn Sie beim Vertrags­ab­schluss auf alles geachtet und alle Klippen umschifft haben: Auch bei einem laufenden Handy-Vertrag drohen Kosten­fallen - beispiels­weise sogar im EU-Ausland. Hierzu lesen Sie mehr auf der zweiten Seite unseres Ratge­bers zu Kosten­fallen.

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